- Sofort beim Handykauf mit A1 Erstanmeldung und auch bei Einsatz von Mobilpoints
- In allen A1 Shops oder im guten Fachhandel abschließbar
- Bis zu 30 Tage nach Kauf Ihres Handys
Vertragsbedingungen & Konditionen Die A1 Handygarantie© schränkt die gesetzliche Gewährleistungspflicht gegenüber dem Verbraucher im Sinne des KSchG nicht ein, sondern gilt zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen Gewährleistungspflicht bzw. der Händlergarantie.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur A1 Handygarantie© finden Sie unter www.a1.net/AGB - im Abschnitt "Mobile Telefonie"
Konditionen Laufzeit und Versicherungsschutz bis zu 5 Jahre. Mindestvertragsdauer 24 Monate. 30 Tage Kündigungsfrist. Nach Mindestvertragsdauer monatlich kündbar. Bitte beachten Sie die Vertragsbedingungen
Die A1 Handygarantie ist ein Produkt der L’AMIE AG lifestyle insurance services, Postfach 56, 4020 Linz - Sitz: Linz Firmenbuchnummer FN 1393809g, Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz; DVR-Nummer 4010328; UID-Nummer ATU 67988323; GISA-Zahl 15302540. Versicherer: Atlas Insurance PCC Limited (tätig durch ihre L’AMIE Cell), Maltesischer Versicherer mit Firmensitz in Malta, 48-50 Ta‘ Xbiex Seafront, Ta‘ Xbiex; Firmenbuchnummer C 5601; Zuständige Aufsichtsbehörde: Malta Financial Services Authority (MFSA), Notabile Road, Attard, BKR 3000, Malta.
A1 Handygarantie: Die genauen Bestimmungen über Deckungsumfang und -ausschlüsse sowie weitere Hinweise zur Geltendmachung von Schadensfällen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherungsleistungen:
Alle Services jeweils unter Voraussetzung des jeweiligen Selbstbehaltes.
Einbruchdiebstahl:
Im Falle von Einbruchdiebstahl oder Raub ist eine behördliche Diebstahlsanzeige für die Schadensbearbeitung unbedingt erforderlich. Eine entsprechende Meldung ist innerhalb 48 Stunden nach Schadenseintritt zu erwirken.
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Handyversicherung
Versicherungsleistungen:
Alle Services jeweils unter Voraussetzung des jeweiligen Selbstbehaltes.
Einbruchdiebstahl:
Im Falle von Einbruchdiebstahl oder Raub ist eine behördliche Diebstahlsanzeige für die Schadensbearbeitung unbedingt erforderlich. Eine entsprechende Meldung ist innerhalb 48 Stunden nach Schadenseintritt zu erwirken.
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Handyversicherung